Hafen und Hof Grundbesitz GmbH & Co. KG
Zur Alten Flussbadeanstalt 5, 10317 Berlin
Eingetragen im HRA Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter 51158 B.
I. Pflichten des Vermieters
Dem Mieter wird gegen Entgelt ein sicherer Stellplatz für die gebuchte Dauer zur Verfügung gestellt. Der Zugang zum Fahrzeug sowie die Ein- und Ausfahrt wird grundsätzlich sichergestellt. Es kann jedoch durch den betrieblichen Ablauf auf dem Gelände vor Ort zu kurzzeitigen Behinderungen bei der Zugänglichkeit kommen.
II. Pflichten des Mieters
1. Mietpreis
Der Mietpreis richtet sich nach der tagesaktuellen, online einsehbaren Preisliste des Vermieters. Der Mietpreis wird im Voraus bei der Buchung online entrichtet.
2. Beachtung der Hausordnung und Weisungsrechte des Vermieters
Der Mieter beachtet die Hausordnung und achtet sorgsam und selbständig auf ggf. vor Ort bestehende Gefahren. Es handelt sich um ein Betriebsgelände mit Publikumsverkehr. Gegenseitige Rücksichtnahme ist daher geboten. Weisungen des Personals des Vermieters ist Folge zu leisten.
3. Anzeigepflicht
Bei Unfällen auf dem Betriebsgelände hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu verständigen.
4. Verlassen des Geländes
Der Mieter ist verpflichtet, den Stellplatz und das Gelände mit dem Fahrzeug mit Ablauf der Mietdauer zu verlassen. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur mit Zustimmung des Vermieters und nach Verfügbarkeit unter Zahlung eines zusätzlichen Mietpreises vor Ort möglich.
5. Sicherheit
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die öffentlich zugänglichen Bereiche der Betriebsstätte des Vermieters mittels optisch-elektronischer Mittel (Videokameras) unter Verwendung von Auspixelung (Unkenntlichmachen) zur Prävention von Delikten gegen das Eigentum des Vermieters sowie zur Sicherung von Beweismitteln überwacht wird. Der Mieter wird ausdrücklich vor Betreten der Betriebsfläche des Vermieters durch entsprechende Beschilderung darauf hingewiesen.
III. Haftung des Vermieters
Der Vermieter (d.h. er selbst und seine Mitarbeiter) haftet abgesehen von der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten nur für grobes Verschulden (d.h. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit).
IV. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet nach dem allgemeinen Haftungsregeln, wenn er Infrastruktur oder bewegliche Wirtschaftsgüter des Vermieters oder Dritter auf dem Gelände beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht.
V. Stornierung durch den Mieter
Stornierung bis 1 Monat vor Mietbeginn: 50% Erstattung,
Stornierung weniger als einen Monat vor Mietbeginn: 20% Erstattung
VI. Schlussbestimmung
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies kann nur schriftlich abgedungen werden. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt es die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der Unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.
Wir sind verpflichtet und bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, www.verbraucher-schlichter.de, teilzunehmen.
Gerichtstand ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.
Berlin, Dezember 2022